Ablauf und Kostenübernahme
Gesetzlich Krankenversicherte können sich direkt an einen Psychotherapeuten/ eine Psychotherapeutin wenden. Für Ihr Kind benötigen sie keine Überweisung, müssen aber zum Erstgespräch die Gesundheitskarte Ihres Kindes mitbringen. Jugendliche können ab einem Alter von 15 Jahren selbstständig, d.h. auch ohne Wissen und explizites Einverständnis der Eltern, bei der Krankenkasse eine Psychotherapie beantragen.
Die ersten Gespräche
... finden im Rahmen psychotherapeutischer Sprechstunden und probatorischer Sitzungen statt und dienen der Diagnostik und der Klärung der Frage, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt, eine ambulante Psychotherapie die geeignete Behandlungsform dafür ist und ob die notwendigen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die Stunden werden
- als Einzelgespräche nur mit dem Kind oder Jugendlichen,
- als Einzelgespräche nur mit den Bezugspersonen und/oder
- als gemeinsame Sitzungen durchgeführt.
Auch der Einbezug von z.B. Kindergarten, Schule oder betreuenden Jugendhilfeeinrichtungen kann sinnvoll sein, erfolgt aufgrund der bestehenden Schweigepflicht aber erst, wenn ein schriftliches Einverständnis des/ der Patient/ in oder der gesetzlichen Vertreter vorliegt.
Nach Abschluss der psychotherapeutischen Diagnostikphase erfolgt eine Auswertung der diagnostischen Ergebnisse, eine Einschätzung des psychotherapeutischen Behandlungsbedarfes sowie die Festlegung von Therapiezielen mit entsprechendem Behandlungsplan.
Eine psychotherapeutische Sitzung dauert 50 Minuten, in Ausnahmefällen (bspw. Doppelsitzung bei Expositionsbehandlung) 100 Minuten und findet i.d.R. 1mal pro Woche statt. Wie lange eine Psychotherapie insgesamt dauert, hängt vom Schweregrad der Erkrankung ab. Möglich ist eine Behandlung als Kurzzeittherapie (unterteilt in 2 Abschnitte) sowie als Langzeittherapie. In bestimmten Einzelfällen ist eine sofortige Akuttherapie möglich.
Bei bestehender Behandlungsindikation muss eine vorherige somatische Abklärung durch den behandelnden Arzt erfolgen. Hierfür erhalten Sie ein Formular (sogenannter Konsiliarbericht) zum Ausfüllen durch den behandelnden Arzt (Kinderarzt, Facharzt oder Hausarzt), welches dem Antrag auf Psychotherapie an die Krankenkasse durch die Therapeutin beigefügt werden muss. Das von Ihnen unterschriebene Formular reiche ich zusammen mit dem Konsiliarbericht bei Ihrer Krankenkasse ein. Die persönlichen Patientendaten und medizinischen Befunde werden dabei zur Wahrung der Schweigepflicht und Einhaltung des Datenschutzes anonymisiert. Die Anonymisierung gilt auch für die Weiterleitung an den Gutachter durch die Krankenkasse bei der Bearbeitung von Langzeittherapieanträgen.
Die Bewilligung der Psychotherapie erfolgt per schriftlichem Kostenübernahmebescheid an den Hauptversicherten. Eine Beendigung der Psychotherapie (regulär oder vorzeitig) muss der Krankenkasse durch mich angezeigt werden.
So erreichen Sie mich
Sie können mich telefonisch der per E-Mail kontaktieren. Da ich während der Therapiesitzungen Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen kann, hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter.
Für Neuanmeldungen nutzen Sie bitte bevorzugt die Telefonsprechzeit mittwochs von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
